AGB's

Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB JUNGes webdesign
§1 Gültigkeit der Bestimmungen
Matthias Jung – JUNGes webdesign (im folgenden JUNGes webdesign genannt) führt seine Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen aus. Dies gilt auch für alle zukünftigen Leistungen, falls die AGB nicht nochmals explizit verändert vereinbart werden. Abweichende Bedingungen bedürfen der Schriftform und sind nur nach schriftlicher Anerkennung durch JUNGes webdesign gültig.

§2 Urheberrecht und Nutzungsrecht
2.1
Jeder JUNGes webdesign erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an seinen Werkleistungen gerichtet ist. Es gelten die Bestimmungen der §§ 2 und 31 UrhG in Verbindung mit den Werkvertragsbestimmungen des BGB.

2.2
Mit der Zahlung der Entwurfsvergütung erwirbt der Kunde automatisch das Recht, die Arbeiten im vereinbartem Rahmen zu verwerten (nutzen). Dabei räumt ihm JUNGes webdesign in der Regel zugleich das ausschließliche Nutzungsrecht gemäß §31 Abs. 3 UrhG ein.

2.3
Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht, es sei denn, dass dies ausdrücklich vereinbart worden ist.

§3 Vertragsabschluß
Angebote sind stets freibleibend. Aufträge werden mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung per Brief, Fax oder e-Mail zu den Bedingungen dieser AGB angenommen. Mündliche oder per e-Mail vereinbarte Sonderbedingungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung per Brief oder e-Mail.

§4 Terminabsprachen
Frist- und Terminabsprachen sind grundsätzlich schriftlich festzuhalten bzw. zu bestätigen. Die Auftraggeber erkennen die Beweiskraft durchgehender e-Mail-Korrespondenz an.

§5 Verbindlichkeit eines Auftrags
Für einen online oder auf Anfrage per e-Mail vom Auftraggeber erteilten Dienstleistungsauftrag an JUNGes webdesign, wird dem Auftraggeber per e-Mail eine Bestätigung zugesandt. Diese Bestätigung hat der Auftraggeber auszudrucken, den Inhalt auf Richtigkeit zu überprüfen und dann handschriftlich unterschrieben und ggf. mit Firmenstempel versehen an JUNGes webdesign auf dem Postweg zuzusenden oder zu mailen. Mit Zusendung der schriftlichen Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber wird die Bestellung für diesen verbindlich, d.h. für meine Dienstleistungen ist der vereinbarte Preis nach Abnahme zu entrichten.

§6 Auftragsablauf und Garantievereinbarung
Nach Erhalt der schriftlichen Auftragsbestätigung vom Auftraggeber nimmt JUNGes webdesign die Arbeit auf und erstellt innerhalb einer vereinbarten Frist einen entsprechenden Musterentwurf. Webseiten werden dem Auftraggeber zur Prüfung und Abnahme zur Verfügung gestellt. Der Auftraggeber hat das Recht, nach Einsichtnahme des ersten Entwurfs Änderungen/Nachbesserungen zu verlangen oder kann (bei absolutem Nichtgefallen des Erstentwurfs) ein Zweitmuster fordern. Darüber hinausführende Änderungswünsche bewirken eine Abrechnung des entstehenden Zusatzaufwands auf Stundensatzbasis der aktuellen Preisliste.

§7 Pflichten und Haftung des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, das für Grafikdesign zur Verfügung gestellte Material auf eventuell bestehende Urheber- und Copyrightrechte und Markenschutzrechte zu überprüfen und eventuell notwendige Erlaubnisse zur Verwendung hierfür einzuholen. Etwaige Ansprüche wegen Urheberrechts- und Copyright-Verletzungen und Markenschutzverletzungen gehen voll zu Lasten des Auftraggebers. Davon ausgenommen sind Bilder, die JUNGes webdesign von Bilddatenbanken beschafft hat. Die Verantwortung für eventuelle Textinhalte oder sonstige Veröffentlichungen trägt allein der Auftraggeber. Der Auftraggeber stellt JUNGes webdesign von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen sie stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.

§8 Vergütung
Die Vergütung für die erbrachten Webdesignleistungen (Entwürfe, Reinzeichnungen, Programmierung etc.) sowie Gewährung der Nutzungsrechte erfolgt auf Grundlage der aktuellen Preisliste von JUNGes webdesign oder einen Vereinbarung. Hiervon ausgenommen sind nur individuell getroffene Festpreisvereinbarungen.

§9 Fälligkeit der Vergütung, Abnahme
Die Vergütung ist nach Abnahme der erbrachten Leistung fällig. JUNGes webdesign stellt nach erfolgter Abnahme durch den Auftraggeber eine entsprechende Rechnung aus, welche innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen ist.

§9a Die Abnahme
hat innerhalb einer normalen Frist (in der Regel ist von maximal einer Arbeitswoche, d.h. 5 Arbeitstagen, auszugehen) zu erfolgen und darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Falls eine Abnahme - nach Mahnung durch JUNGes webdesign - auch nach maximal 10 Arbeitstagen nach Entwurfsübermittlung nicht durch den Auftraggeber erfolgt ist, gilt der Entwurf als abgenommen und wird in Rechnung gestellt.

§9b Eine Nichtabnahme
meines Zweitentwurfs, in Verbindung mit einem Auftragsrücktritt, entbindet den Auftraggeber nicht von seiner verbindlich erteilten Bestellung, d.h. JUNGes webdesign behält sich den Vergütungsanspruch für bereits begonnene / geleistete Arbeiten und das Recht auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung vor.

§9c Bei Zahlungsverzug
kann JUNGes webdesign Verzugszinsen in Höhe von 6% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon ebenso unberührt wie die Berechtigung des Auftraggebers, im Einzelfall eine niedrigere Belastung nachzuweisen.

§10 Zahlungsbedingungen
Die vereinbarte Vergütung ist entsprechend der jeweils gültigen Preisliste, abgegebener individueller Angebote oder getroffener, schriftlicher Sondervereinbarungen innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum rein netto ohne Abzüge fällig.

§11 Gewährleistung, Mängel
JUNGes webdesign verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch mir überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln. Ich verpflichte mich, bei mangelhafter Leistung, zur kostenlosen Nachbesserung nach eigener Wahl. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung (z.B. bei Unmöglichkeit) kann derAuftraggeber, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, keinen Schadensersatzanspruch geltend machen, sondern lediglich Herabsetzung des Kaufpreises oder im Fall der Unmöglichkeit Rückgängigmachung des Kaufvertrages verlangen. Ich weise darauf hin, dass auf der Homepage eingesetzte Fremd-Programme (Gästebücher, Formular-Mailer, Scripte etc.) unentdeckte Sicherheitsrisiken beinhalten können. JUNGes webdesign haftet nicht für durch Mängel an Fremd-Programmen hervorgerufenen Schäden.

§12 Haftungsbeschränkungen
Ausgeschlossen sind alle weitergehenden Ansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auf Ersatz von Schäden, die nicht an der geleisteten Leistung selbst entstanden sind, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Im übrigen haftet JUNGes webdesign bei Verletzung von Nebenpflichten oder unerlaubter Handlung nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

§13 Eigenwerbung
Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass JUNGes webdesign, die für den Auftraggeber erstellten Webseiten etc. bei Bedarf als Referenz in seinen öffentlichen Galerien auf der Homepage ausstellen bzw. in sonstigen Werbemitteln als Nachweis seiner Arbeiten verwenden darf. Eine Veröffentlichung der URL der durch JUNGes webdesign bearbeiteten Webseite nebst e-Mail Adresse des Auftraggebers wird gestattet. Der Auftraggeber gestattet JUNGes webdesign an angebrachter Stelle einen Link auf die eigene Homepage anzubringen.

§14 Gerichtsstandort
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Gotha Gerichtsstandort. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§15 Schlussbestimmungen
Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden nach Möglichkeit durch solche wirksamen Bestimmungen ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck weitgehend erreichen.